Anti-
Umfang:
Die Kurse haben einen zeitlichen Umfang von etwa 80 Stunden
Zusammensetzung:
Die Gruppengröße beträgt maximal 15 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen. Während einige Anti-
Alter:
Die Altersstruktur in den Gruppen ist an der Nachfrage ausgerichtet, eine Grenze nach „oben“ gibt es nicht. Momentan bieten wir allerdings keine Trainings für unter 16-
Ort:
Die Kurse finden je nach Bedarf an dem Ort statt, aus dem die meisten Teilnehmer kommen.
In Recklinghausen finden die Trainings derzeit hauptsächlich in städtischen Sporthallen statt, die gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Kosten:
Die Eigenbeteiligung beträgt verbindlich für jeden Teilnehmer 50€, die restlichen Kosten von derzeit etwa 800-
Voraussetzungen für Ihre Kursteilnahme sind:
* Sie haben den festen Willen, Ihre vorhandene Gewaltproblematik mit Hilfe des Kurses zu bearbeiten
* Sie sind bereit, pünktlich und zuverlässig an allen Kursterminen teilzunehmen (dieses eventuell mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären ist Ihre Aufgabe!!)
* Sie beherrschen die deutsche Sprache ausreichend (Sie können dem Kurs folgen und sich aktiv –
* Bei Ihnen liegt keine akute Erkrankung oder Suchtproblematik vor
* Sie verpflichten sich, grundsätzlich gegenüber den Kursteilnehmern und Teilnehmerinnen keine Gewalt anzuwenden
* Sie sind bereit, die vorher bekanntgegebenen Kurs-
* Sie zahlen Ihre Eigenbeteiligung (mindestens 50,-
Die Kurse kosten pro Teilnehmer oder Teilnehmerin derzeit durchschnittlich 1.000 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Kosten für die Trainerinnen und Trainer, für Miete (Unterrichtsräume und Sporthallen) und anfallende Nebenkosten.
Falls Sie zur Kursteilnahme aufgefordert wurden, klären Sie bitte zunächst, ob eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber möglich ist.
Möglicherweise ist auch eine Selbstzahlung gewünscht (in diesem Fall entfällt die Warteliste). Wenn wir Ihre Teilnahme aus Vereinsmitteln bezuschussen sollen, zahlen Sie zumindest eine Eigenbeteiligung von 50 € vor Beginn des Kurses (siehe Voraussetzungen).
Unsere Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Spenden und Zuschüsse. Wir erhalten keine staatliche Unterstützung!
Wenn Sie unsere Arbeit direkt und nachvollziehbar unterstützen wollen, beachten Sie bitte auch unser Patenschaftsmodell.
Sie laden sich hier diese Anmeldung herunter, füllen sie vollständig und leserlich aus und senden uns diese zu. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung,
dass Sie auf die Warteliste aufgenommen wurden.
Sobald ein Platz für Sie zur Verfügung steht, werden Sie angeschrieben und zu einem Vorgespräch eingeladen. Hier klären Sie mit den Trainern und uns, ob bei Ihnen eine ausreichende Motivation, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme besteht.
Nach Ihrer Teilnahme an allen Trainingsterminen und erfolgreicher Mitarbeit erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung.
Ein Ausschluss aus dem Training erfolgt unter anderem,
* wenn Sie gegen die zuvor bekanntgegebenen Gruppenregeln verstoßen,
* wenn Sie ohne triftige Entschuldigung zu spät erscheinen oder fehlen,
* wenn Sie an mehreren Terminen krankheitsbedingt fehlen und dadurch den Anschluss verlieren.
Gewalt lässt sich nur definieren, wenn man den Begriff Aggression mit zu Hilfe nimmt. Dabei muss man zwischen konstruktiver und destruktiver Aggression unterscheiden.
Wann beginnt das nächste Anti-
Sobald uns genügend Anmeldungen für ein neues Training vorliegen, können wir den nächsten Kurs planen. Wir haben jedoch keinen Einfluss darauf, wann und in welcher Anzahl die nötigen Anmeldungen eingehen.
Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, im Jahr mindestens zwei Trainings anbieten zu können, so dass die Wartezeit maximal 6 Monate beträgt.
Es empfiehlt sich deshalb immer, sich schnellstens anzumelden, um baldmöglich einen Teilnahmeplatz zu erhalten.
Im Allgemeinen können wir immer grob angeben, wann wir damit rechnen, ein neues Training anbieten zu können.
Fragen Sie uns einfach am besten per Mail an:
Was passiert, wenn ich mich angemeldet habe?
Sobald die Anmeldung bei uns ankommt (bitte unbedingt per Post, da wir die Unterschrift wegen der Schweigepflichtsentbindung im Original benötigen), nehmen wir die Daten in unsere Warteliste auf und schicken der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer innerhalb einer Woche eine Anmeldebestätigung. Hierin erklären wir auch das weitere Vorgehen und weisen schon auf die vor dem Training fällige Eigenbeteiligung hin.
Sobald genügend Anmeldungen vorliegen, verschicken wir eine Zahlungsaufforderung für die Eigenbeteiligung und eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. In diesem Gespräch klären die Trainerinnen und Trainer ab, ob Ausschlussgründe vorliegen (psych. Erkrankung, akuter Drogen-
Wenn alles „passt“, erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin eine verbindliche Zusage für das Training, unterschreibt den Trainingsvertrag und bekommt alle weiteren Informationen über Ort und Zeit noch einmal schriftlich ausgehändigt.
Warum muss jeder die Eigenbeteiligung von 50 € zahlen?
„Was nichts kostet, ist auch nichts wert!“ oder „Ist ja egal, ob ich regelmäßig teilnehme oder abbreche, es kostet mich ja nichts“
Jeder Teilnehmerplatz kostet den Verein ungefähr 1.000 €. Durch die Eigenbeteiligung in Höhe von 50 € (=5%) wollen wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewusst machen, dass auch sie eine Leistung erbringen müssen, wenn sie ihr Verhalten ändern wollen. Wir wollen sie hierdurch zusätzlich motivieren, das Training ernst zu nehmen und bis zum Ende durchzuhalten, um für ihr Geld die entsprechende Leistung als Gegenwert zu bekommen.
Warum gibt es keine Ratenzahlungen oder Ausnahmen?
Alle Vereinsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und deshalb ist es ihnen nicht zuzumuten, zusätzlich zur anfallenden nicht unbeträchtlichen Arbeit auch noch Inkassodienste zu leisten.
Die Nachhaltung und ggfls. Anmahnung offener Raten bis hin zu gerichtlichen Mahnverfahren ist recht aufwendig und steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis.
Erfahrungsgemäß führt die Gewährung von Raten zu der Einstellung: „aus den Augen, aus dem Sinn“, wenn das Training erst mal läuft oder schon beendet ist, obwohl noch Zahlungen offen sind.
Auch von Hartz IV-
Eine Prüfung der individuellen Einkommenslage steht für uns nicht zur Debatte. Für uns sind alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen gleich, also gibt es auch keine Ausnahmen!
Weshalb dauert das AGT bei LoG 80 Zeitstunden?
Wer jahrelang gewalttätiges Verhalten „eingeübt“ hat, wird dieses nicht von einem Tag auf den anderen ändern können.
Wir möchten uns in unseren Trainings die nötige Zeit nehmen, jedem einzelnen nachvollziehbar zu verdeutlichen, was er wie und warum verändern muss und kann. Das ist nicht mit einem Kurzvortrag zu erledigen. Da wir andererseits nicht therapeutisch oder lebensbegleitend tätig werden, haben wir uns mit unseren Trainerinnen und Trainern auf eine Konzeption von derzeit 80 Zeitstunden geeinigt.
Weshalb findet das Training bei LoG an den Wochenenden statt?
Auch wenn ein Großteil unserer Teilnehmer nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, wollen wir doch auch Rücksicht auf die wenigen nehmen, die unser Training neben Beruf und Familie absolvieren (unter anderem unsere Trainerinnen und Trainer!)
Die Wochenenden bieten uns zudem die Möglichkeit, die Thematik ausführlich und in konzentrierter Form zu bearbeiten. Es hat sich für uns und auch für die bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewährt, jeweils 8 Stunden “am Stück“ (natürlich mit kleinen Pausen) im Thema zu bleiben und sich nicht immer wieder neu einfinden zu müssen.
Positiver Nebeneffekt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist natürlich auch, dass sie nach durchschnittlich 2 Monaten den Kurs beendet haben.
Da wir zwischenzeitlich ein-
Wie lange darf man fehlen, bevor man rausfliegt?
Es gibt keine festgelegte Stundenanzahl, die man getrost versäumen darf. Die Trainerinnen und Trainer entscheiden im Einzelfall, wann die Grenze erreicht ist, bei der man nicht mehr von einer erfolgreichen Teilnahme reden kann. Diese ist u.a. abhängig von den Gründen der Fehlzeit sowie dem Gesamtverhalten des Teilnehmers.
Die jeweiligen Fehlstunden werden bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch in der Teilnahmebescheinigung aufgeführt.
Welche Gründe führen zu einem Ausschluss vom Training?
Vom Training ausgeschlossen wird
Muss ich Angst vor dem „heißen Stuhl“ haben?
Ein „heißer Stuhl“ ist keine Strafe für den Teilnehmer oder die Gelegenheit, ihn „vorzuführen“ und „klein“ zu machen, sondern die Chance für ihn, direkt und persönlich seine eigene Situation zu erkennen und zu lernen, was er verändern kann/muss.
Im „heißen Stuhl“ sitzt der Teilnehmer nach einer entsprechenden Vorbereitung allein auf einem Stuhl den Trainern (und evtl. einzelnen Teilnehmern) gegenüber und wird intensiv „konfrontiert“. Intensivkonfrontation bedeutet nicht, einen Konflikt zu suchen und den anderen zu verletzen, sondern stellt die ehrliche Gegenüberstellung von Verhaltensmustern dar. Konfrontieren heißt, dem Gegenüber sein Verhalten vor Augen zu führen. Der Teilnehmer wird im „heißen Stuhl“ mit der eigenen Biografie und seinen gewalttätigen Verhaltensweisen konfrontiert sowie mit den daraus resultierenden Rechtfertigungsmechanismen, die letztlich durchbrochen werden sollen.
Wie der Name schon vermuten lässt, kann es einem bei dieser Konfrontation schon mal recht warm werden und es geht dabei durchaus auch mal „heiß“ her.
Unsere Grundeinstellung, die sich wie ein roter Faden durch unsere Arbeit zieht, lautet aber, dass wir jedem Teilnehmer unsere uneingeschränkte Wertschätzung zuteil werden lassen. Nicht die Person verurteilen wir, sondern ihre (Gewalt-
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin hat auch auf dem „heißen Stuhl“ das Recht „Stopp!“ zu sagen, wenn es ihm oder ihr zu viel wird. Der „Stuhl“ wird in diesem Moment abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt. (Stopp zu sagen bedeutet also nicht, dass man den Stuhl so vermeiden kann!)
Kann man sich auch anmelden, wenn man inhaftiert ist?
Natürlich ist eine Anmeldung zu einem Training grundsätzlich auch aus der Haft heraus möglich. Allerdings bringt es gar nichts, wenn man sich im geschlossenen Vollzug befindet und die Zeit bis zur Entlassung zu lang ist, da eine Ausführung zum Training nicht genehmigt wird.
Eine Teilnahme aus dem offenen Vollzug dagegen ist in Einzelfällen nach Rücksprache mit der JVA möglich.
Ebenso macht es natürlich Sinn, sich schon aus der Haft heraus anzumelden, wenn man seinen Entlassungstermin kennt und tatsächlich nach der Entlassung an einem Training teilnehmen will.
Eine Anmeldung nur zum Zweck, bei der Zweidrittelanhörung einen guten Eindruck auf den Vollstreckungsrichter zu machen, ist allerdings auch überflüssig, denn wir vermerken auf der Anmeldebestätigung ausdrücklich, dass eine Teilnahme am Training hierdurch nicht garantiert wird.
Warum werden unter 16jährige nicht zum Training zugelassen?
Wir arbeiten grundsätzlich mit altersgemischten Gruppen, in denen die verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch voneinander lernen, die jungen von den älteren und umgekehrt.
Wir gehen allerdings davon aus, dass es zwischen einem 14jährigen und einem 16jährigen Teilnehmer oder Teilnehmerin deutliche Reifeunterschiede gibt, die ein gleichberechtigtes Miteinander in der Anti-
Auf Dauer können wir uns aber durchaus vorstellen, auch spezielle Kurse für jüngere Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzubieten, in denen wir das Konzept speziell auf diese Altersgruppe zuschneiden.
Kann man sich nach einem Trainingsausschluss erneut für ein Training anmelden?
Falls ein Ausschluss wegen zu hoher Fehlzeiten (z.B. bei Erkrankung) erfolgt ist, hat jede Teilnehmerin und Teilnehmer die Möglichkeit, sich für das nächste Training erneut anzumelden.
Bei Ausschluss wegen Regelverstoß wird vor einem erneuten Training genau abgeklärt, ob der Teilnehmer oder die Teilnehmerin seine bzw. ihre Einstellung zwischenzeitlich geändert hat.
Ist dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin beim Ausschluss allerdings schon mitgeteilt worden, dass er oder sie sinnvoller eine (Psycho-
Was passiert am Ende des Trainings?
Am letzten Tag des Trainings erhält jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin, der bzw. die bis dahin durchgehalten hat, eine Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung über seine bzw. ihre Trainingsteilnahme, in welcher der Zeitraum, die Trainingsinhalte und auch die Fehlstunden vermerkt sind.
Es ist Aufgabe des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, ein Exemplar dieser Bescheinigung entweder direkt ans Gericht, an den Bewährungs-
Im Fall von Verlust o.ä. stellt der Verein auf Antrag eine Kopie aus, auf der die Unterschriften der Trainerinnen und Trainer (aus organisatorischen Gründen) fehlen und die als Zweitschrift gekennzeichnet ist.
Wie viele „Chancen“ bekommt man bei LoG?
Wir sind der Meinung, dass jeder eine zweite Chance verdient hat. Das heißt konkret:
Wer einmal ein Training abgebrochen hat, kann sich, falls kein zu gravierender Ausschlussgrund (Gewalttätigkeit im Training, psychische Auffälligkeiten, Suchtmittelmissbrauch o.ä.) vorlag, erneut anmelden.
Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, die schon ein Training aus eigenem Verschulden abgebrochen haben und zudem einer Einladung zum Vorgespräch nicht nachgekommen sind, werden nicht mehr in die Warteliste aufgenommen.
Zwei nicht eingehaltene Vorgesprächstermine führen ebenfalls dazu, dass die beiden Chancen verspielt sind und eine Neuanmeldung nicht mehr möglich ist.
Wer versäumt, seine neue Anschrift bei uns bekannt zu geben, kann nicht erwarten, dass wir sie selber herausfinden, er erhält deshalb keine weitere Post/Einladung.